Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hier können die Kosten sowohl mit dem ÖV, dem Auto, oder dem Velo entstanden sein. Bei dem Abzug von Fahrtkosten gibt es einige Einzelheiten zu berücksichtigen. Die angefallenen Fahrtkosten sind nicht immer anrechenbar und müssen alle Bedingungen erfüllen. Ausserdem gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Ausgaben von CHF 3'000.